Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat in einer Studie untersucht, wie es um die Altersvorsorge der Selbstständigen bestellt ist. Im Fokus standen jene 57 Prozent von ihnen, die nicht Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk sind. Die gute Nachricht: Fast zwei Drittel der nicht obligatorisch Versicherten haben ein Vermögen von mindestens 100.000 Euro, in Geld, Immobilien oder weiteren Kapitalanlagen. Bei 40 Prozent beläuft ...
Vor allem wegen der Niedrigzinsen müssen viele Privatversicherte 2017 merkliche Beitragsaufschläge hinnehmen. Aufgrund gesetzlicher Regelungen sind die Versicherer nämlich verpflichtet, nun „auf einen Schlag“ die Minizinsen der letzten Jahre und zugleich steigende Leistungsausgaben einzupreisen. Rund zwei Drittel der Privatversicherten werden im Schnitt rund 11 Prozent drauflegen müssen. In den Medien haben diese Prämienaufschläge für ein kleines Beben ...
Die Niedrigzinsen lassen Investments in Fonds so attraktiv wie nie erscheinen, wie eine aktuelle forsa-Umfrage zeigt. 42 Prozent der befragten Bundesbürger finden es sinnvoll, zumindest einen kleineren Teil ihres Kapitals in chancenreiche Investments wie Aktien und Fonds zu stecken. Für 39 Prozent stellen Investmentfonds eine attraktive Anlageklasse dar, im Vorquartal waren es nur 30 Prozent.
Seitdem die klassische Lebens- und Rentenversicherung kaum noch Rendite verspricht – seit Jahresanfang gilt ein Höchstrechnungszins von nur noch 0,9 Prozent –, gewinnen indexbasierte Vorsorgeprodukte an Bedeutung. Sie investieren die Überschüsse oder auch die Beiträge, je nach Tarif, in Wertpapiere. Was spricht für, was gegen die Fondspolicen, insbesondere die mit Garantien?
Rund 50 Versicherer haben bislang ihre kommenden Überschussbeteiligungen veröffentlicht. Zusammen stehen sie für fast drei Viertel des Marktes, so dass sich der vorherrschende Trend für 2017 bereits erkennen lässt.
Worauf müssen sich Anleger im frisch angebrochenen Jahr einstellen? Hört man sich bei Experten um, kristallisieren sich im Wesentlichen fünf Grundfaktoren heraus:
Zwischen 2011 und 2015 ist die Zahl der Pflegebedürftigen um 17 Prozent gestiegen, wie aus dem jüngsten Pflegebericht hervorgeht. Wies die soziale Pflegeversicherung 2011 noch 2,3 Millionen Leistungsempfänger aus, so lag diese Zahl vier Jahre später bei 2,7 Millionen. Die Ausgaben legten im selben Zeitraum sogar um gut 27 Prozent zu, von 20,9 auf 26,6 Milliarden Euro.
Es hat viele Anläufe gebraucht, doch Mitte Dezember hat die US-amerikanische Notenbank Fed den Schritt endlich gewagt und die Zinswende eingeleitet. Die befürchteten Negativeffekte an den Wertpapiermärkten blieben aus, da die Zinserhöhung bereits eingepreist war. Nun stellen sich viele Marktteilnehmer die Frage, ob auch die Europäische Zentralbank (EZB) in naher Zukunft ihre lockere Geldpolitik beenden könnte.
Wer als Bausparer eine Gebühr für die Inanspruchnahme seines Darlehens entrichten musste, darf sich Hoffnungen auf eine Rückerstattung machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits 2014 die Bearbeitungsgebühren für Bankkredite für unzulässig erklärt und die Institute zur Rückzahlung verdonnert. Analog dazu haben die BHG-Richter nun auch die Bearbeitungsentgelte für Bausparkredite gekippt.
Seit März 2016 gilt die Wohnimmobilienkreditrichtlinie, mit der die Bedingungen für Eigenheimkredite verschärft wurden. EU und Bundesregierung möchten damit eine zu freigiebige Vergabepraxis sowie eine daraus resultierende Immobilienblase verhindern. Wie sich die strengere Kreditwürdigkeitsprüfung auswirkt, lässt sich an einer Auswertung eines Finanzierungsportals ablesen, das rund 18 Prozent des Marktes auf sich vereint.
Sie erwarten eine Gehaltserhöhung und fragen sich, ob Ihnen die in den Medien so häufig genannte "kalte Progression" davon noch etwas übrig lässt? Jetzt können Sie sich schnell und einfach mit unseren Nettolohn-Rechner unter dem Reiter "Online-Rechner" Gewissheit verschaffen.
Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil den Abzug der Schuldzinsen auch nach Verkauf der vermieteten Immobilie zugelassen. Bisher konnten Schuldzinsen aus der Finanzierung einer vermieteten Immobilie längstens bis zum Verkauf des Objekts als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden.