Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine private Absicherung für Beamte und Soldaten für den Fall der Dienstunfähigkeit. Laut dem deutschen Beamtenrecht (§44 bis 49 BBG) gelten Beamte und Soldaten als dienstunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund ihres körperlichen Zustandes dauerhaft unfähig sind, die dienstlichen Pflichten gegenüber ihrem Dienstherrn zu erfüllen. Weil die Dienstunfähigkeit nicht in jedem Fall einer Berufsunfähigkeit entspricht, sollten Staatsdiener bei alternativem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf achten, dass diese Police eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält.
- Wer ist versichert?
- Was leistet die Versicherung?
- Drei verschiedene Dienstunfähigkeitsklauseln:
Kapitelübersicht
Was leistet die Versicherung?
Die Versicherung leistet bei Dienstunfähigkeit im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn der Beamte oder Soldat auf Grund eines körperlichen oder geistigen Gebrechens dauerhaft seinen Dienst nicht mehr erfüllen kann.
Bei enthaltener Dienstunfähigkeitsklausel leistet die Versicherung bei Dienstunfähigkeit (Entlassung in den Ruhestand) im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung.
WICHTIG!
Es gibt drei verschiedene Dienstunfähigkeitsklauseln:
Drei verschiedene Dienstunfähigkeitsklauseln:
Die echte Dienstunfähigkeitsklausel
Diese besagt, dass die Versetzung/Entlassung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit anzusehen ist.
Die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel
Diese besagt, dass die Versetzung in den Ruhestand des Beamten wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit anzusehen ist.
Hierbei ist allerdings die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit von Beamten nicht geregelt.
Die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel regelt also nicht die Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Widerruf oder auf Probe, denn diese werden bei dauerhafter Dienstunfähigkeit nicht in den Ruhestand versetzt, sondern in den Ruhestand entlassen.
Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel (mit Vorbehalt der abstrakten Verweisung)
Diese Klausel ist die mit den für den Versicherungsnehmer mit den höchsten Risiken und Nachteilen behaftete.
Für Beamte besteht hier nur Schutz, wenn sie gleichzeitig auch berufsunfähig geschrieben werden.
Achten Sie bei Abschluss auf die Art der Dienstunfähigkeitsklausel!